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VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22 |
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- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - Rdnr. 27, juris).In Anbetracht der dargestellten Mängel erscheinen die Aussichten des Antragstellers, in einem neuen ordnungsgemäßen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest offen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rdnr. 32 m. w. N.).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
Sie muss diesen Kriterien gerade dann besondere Bedeutung zumessen, wenn die Leistungsbeurteilung der Bewerber als im Wesentlichen gleich zu bewerten ist (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 05.09.2019 - 6 CE 19.1508 - RdNr.22 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - Rdnr. 49; beide juris). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn es möglich erscheint, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - Rdnr. 13; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 - Rdnr. 2, beide juris).
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15
Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn es möglich erscheint, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - Rdnr. 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 - Rdnr. 2, beide juris). - BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11
Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens; …
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
Will der Dienstherr dagegen sich aufdrängenden oder zumindest naheliegenden Unterschieden in den dienstlichen Beurteilungen keine Bedeutung beimessen, so trifft ihn insoweit eine Begründungs- und Substantiierungspflicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 - Rdnr. 24, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
Er beträgt ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes (A 9) mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.06.2018 - 2 MB 3/18 - juris). - BVerwG, 03.11.2022 - 5 B 3.22
Rechtskraftbindung bei einer präjudiziellen Vorfrage
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Konstellation auch von dem Sachverhalt, der der von der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Entscheidung des VG Magdeburg vom 01.04.2022 (5 B 3/22 MB) zugrunde gelegen hat. - VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit
Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
Sie muss diesen Kriterien gerade dann besondere Bedeutung zumessen, wenn die Leistungsbeurteilung der Bewerber als im Wesentlichen gleich zu bewerten ist (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 05.09.2019 - 6 CE 19.1508 - RdNr.22 unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - Rdnr. 49; beide juris).