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   VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22   

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VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22 (https://dejure.org/2022,11755)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.05.2022 - 12 B 11/22 (https://dejure.org/2022,11755)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 12 B 11/22 (https://dejure.org/2022,11755)
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  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
    Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - Rdnr. 27, juris).

    In Anbetracht der dargestellten Mängel erscheinen die Aussichten des Antragstellers, in einem neuen ordnungsgemäßen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest offen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rdnr. 32 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
    Sie muss diesen Kriterien gerade dann besondere Bedeutung zumessen, wenn die Leistungsbeurteilung der Bewerber als im Wesentlichen gleich zu bewerten ist (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 05.09.2019 - 6 CE 19.1508 - RdNr.22 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - Rdnr. 49; beide juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
    Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn es möglich erscheint, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - Rdnr. 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 - Rdnr. 2, beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
    Der unterlegene Beamte kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn es möglich erscheint, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - Rdnr. 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 - Rdnr. 2, beide juris).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
    Will der Dienstherr dagegen sich aufdrängenden oder zumindest naheliegenden Unterschieden in den dienstlichen Beurteilungen keine Bedeutung beimessen, so trifft ihn insoweit eine Begründungs- und Substantiierungspflicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 - Rdnr. 24, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18

    Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs

    Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
    Er beträgt ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes (A 9) mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.06.2018 - 2 MB 3/18 - juris).
  • BVerwG, 03.11.2022 - 5 B 3.22

    Rechtskraftbindung bei einer präjudiziellen Vorfrage

    Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Konstellation auch von dem Sachverhalt, der der von der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Entscheidung des VG Magdeburg vom 01.04.2022 (5 B 3/22 MB) zugrunde gelegen hat.
  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG Schleswig, 04.05.2022 - 12 B 11/22
    Sie muss diesen Kriterien gerade dann besondere Bedeutung zumessen, wenn die Leistungsbeurteilung der Bewerber als im Wesentlichen gleich zu bewerten ist (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 05.09.2019 - 6 CE 19.1508 - RdNr.22 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - Rdnr. 49; beide juris).
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